Maskenpflicht in Rastatt wird verlängert
Rastatt (BT) – Die Maskenpflicht in Teilen der Rastatter Innenstadt wird bis zum 13. Juni verlängert.

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Radfahrer sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Foto: Bodo Schackow/dpa
Die Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt von Rastatt und an der Rheinpromenade in Plittersdorf sowie für das Personal in Kindertageseinrichtungen wird bis zum 13. Juni verlängert, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Das Landratsamt Rastatt begründet den Schritt mit den weiterhin hohen Infektionszahlen im Stadtgebiet, die noch immer deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen.
Die Maskenpflicht gilt damit weiterhin für Fußgänger in weiten Bereichen der Rastatter Innenstadt und in Parkanlagen – von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6 bis 21 Uhr – sowie an der Rheinpromenade bei der Rheinfähre Plittersdorf, von Freitag bis Sonntag in der Zeit von 8 bis 21 Uhr. Radfahrer sind von der Maskenpflicht ausgenommen.